Der Bundesgerichtshof berät sich

Wie schon in einem früheren Artikel erwähnt, haben die Energiekonzerne wegen des verkürzten Ausstiegs aus der Atomenergie Klage auf Millionenentschädigung gegen den Bund eingereicht, das Verfahren wurde im März 2016 eröffnet und das Oberste Gericht berät jetzt, eine Entscheidung soll in einigen Monaten fallen.

Die Konzerne klagen, weil sie sich enteignet fühlen. Der Ausstieg 2011 mit verkürzten Laufzeiten haben Planung und Ertragslage komplett verändert. Allerdings haben die Energieriesen gedacht, dass sie ihre Atomkraftwerke nicht stilllegen müssten – warum? Es schien, dass der unter der Regierung Schröder vereinbarte Ausstieg aus der Atomenergie unter der Regierung Merkel wieder rückgängig gemacht werden könnte. Man sprach immer öfter vom Ausstieg vom Ausstieg. Ihrer Sache sicher haben die Konzerne wie Vattenfall, RWE und E.on weiter in Kohlekraftwerke investiert und nicht im erforderlichen Maße in erneuerbare Energien. Der Tsunami von Fukushima hat sie kalt erwischt – nun rächte sich, was sie versäumt hatten.

Der Ausgang ist offen, es könnte durchaus sein, dass sie Recht bekommen und der Staat die geforderte Entschädigung zahlen muss. Der Staat – das sind wir alle.

Verlieren sie – zahlen wir auch. Zu groß ist der Einfluss der Energielobbyisten, zu verflochten die Politik mit der Wirtschaft.

Das Einzige, was zunächst ein wenig Erleichterung für die Verbraucher bringt, ist der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter, denn Wechseln spart Geld

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